Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die wir immer wieder gestellt bekommen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie nicht uns anzusprechen oder das Kontakt-Formular zu benutzen.
Ja. Wenn Sie neu zugezogen sind oder den Hausarzt wechseln möchten, nehmen wir Sie gerne auf. Bitte vereinbaren Sie als Neupatient einen Termin zur Erstvorstellung – idealerweise am Ende der Sprechstunde. So haben wir ausreichend Zeit, Ihre Anliegen in Ruhe zu besprechen.
Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss einmal pro Quartal bei uns eingelesen werden. Nur so können wir elektronische Rezepte (eRezepte) für Sie ausstellen. Mit dem Einlesen in der Praxis ermöglichen Sie uns, Rezepte digital zu signieren und bereitzustellen. Die Apotheke ruft das Rezept anschließend ab, nachdem Sie dort ebenfalls Ihre eGK vorgelegt haben.
Nach Ihrer Medikamentenbestellung wird diese in Ihrer Patientenakte erfasst und den Ärzten zur Freigabe vorgelegt.
Sobald das Rezept digital signiert wurde, ist es durch die Apotheke abrufbar.
Faustregel: meist am selben Nachmittag oder am Folgetag.
Neben den oben genannten Punkten kann es auch zu technischen Störungen bei Dienstleistern, Apotheken oder in der Telematikinfrastruktur kommen. Das System ist komplex und nicht völlig störungsfrei – vereinzelt kann das leider auch bei uns vorkommen. Wenn Ihr Rezept nicht abrufbar ist, melden Sie sich bitte kurz bei uns.
Nein. Zwar können die meisten Kassenrezepte heute als eRezept ausgestellt werden, es gibt jedoch Ausnahmen.
Nicht digital ausgestellt werden unter anderem: Betäubungsmittelrezepte (BtM), Heilmittel, T-Rezepte (Arzneimittel mit hohem Risiko) sowie in bestimmten Fällen Privatrezepte oder Sonderverordnungen.
In diesen Fällen erhalten Sie weiterhin ein Rezept in Papierform. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Medikament als eRezept möglich ist, sprechen Sie uns bitte an.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit 01.01.2023 verpflichtend. Der Arbeitgeber ruft die AU-Daten direkt bei der Krankenkasse ab. Sie erhalten von uns weiterhin eine Kopie für Ihre Unterlagen und informieren Ihren Arbeitgeber über Beginn und Dauer der AU.
In bestimmten Fällen ist eine Krankmeldung auch telefonisch möglich. Voraussetzung ist, dass Sie der Praxis bekannt sind und keine schweren oder unklaren Beschwerden bestehen.
Die telefonische Krankschreibung ist in der Regel auf einen kurzen Zeitraum begrenzt (max bis zu 3 Kalendertage) und erfolgt nach ärztlicher Einschätzung.
Ob eine telefonische Krankmeldung in Ihrem Fall möglich ist, entscheidet der Arzt individuell. Bei Verschlechterung der Beschwerden oder anhaltender Arbeitsunfähigkeit ist ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich.
Ja. Eine AU ist kein Arbeitsverbot, sondern eine ärztliche Einschätzung. Sie bleiben versichert. Der Arbeitgeber kann Sie jedoch aus Fürsorgepflicht nach Hause schicken, wenn gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen. In bestimmten Berufsgruppen (z. B. Lebensmittelbereich, Pflege) gelten Sonderregelungen – hier kann eine ärztliche Rücksprache erforderlich sein.
Weiterführende Diagnostik (Labor, Röntgen, Facharzt, MRT, CT) wird immer nach Nutzen, Risiko, Kosten und therapeutischer Konsequenz abgewogen. MRT- und CT-Untersuchungen sind kostenintensiv, teils mit Strahlenbelastung verbunden und nur sinnvoll, wenn daraus eine konkrete medizinische Entscheidung folgt. Ein MRT „zur Sicherheit“ ist medizinisch in der Regel nicht sinnvoll und bindet Ressourcen.
Impfungen gehören zu den am besten untersuchten medizinischen Maßnahmen überhaupt. Schwere Nebenwirkungen sind sehr selten.
Die meisten Reaktionen sind mild und vorübergehend, z. B. Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit oder leichtes Fieber.
Wie bei jedem medizinischen Eingriff gibt es ein Restrisiko – dieses ist jedoch deutlich geringer als das Risiko und die möglichen Folgen der jeweiligen Erkrankung.
Vor jeder Impfung klären wir individuell auf und prüfen, ob medizinische Gründe gegen eine Impfung sprechen.
✅ Unsere persönliche Einschätzung haben wir in diesem
Aushang 👈 erläutert.
Nein, für Standardimpfungen (z. B. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, FSME, Grippe, Gürtelrose, Pneumokokken) können Sie ohne Termin kommen – sofern Sie sich gesund fühlen. Für Reiseimpfungen (z. B. Tollwut, Hepatitis, Typhus) bitten wir um Terminvereinbarung. Bei RSV und COVID-19 sprechen Sie uns bitte vorab an, damit wir einen Termin einplanen können.
Die Impfempfehlungen richten sich nach Alter, Vorerkrankungen, beruflichem Risiko und individuellen Lebensumständen.
Grundlage sind die aktuellen Empfehlungen der STIKO.
✅ Einen übersichtlichen Überblick bietet unser
Impfkalender 2026 👈.
Gerne besprechen wir im persönlichen Gespräch, welche Impfungen für Sie sinnvoll oder notwendig sind.
Für Routinelabore und vorab vereinbarte Kontrollen (z. B. DMP, TSH, Cholesterin): Montag bis Donnerstag von 07:30–09:30 Uhr. Spezielle Untersuchungen bitte vorher mit dem Arzt absprechen, damit diese korrekt hinterlegt sind. In Ausnahmefällen sind Blutabnahmen auch nachmittags möglich – Proben werden dann erst am Folgetag versendet und analysiert. Freitags findet keine Blutabnahme statt.
Das hängt von den zu bestimmenden Laborwerten ab. Für viele Routineuntersuchungen ist Nüchternheit nicht zwingend erforderlich.
Für bestimmte Werte – insbesondere Blutzucker, Cholesterin oder Triglyzeride – ist es jedoch sinnvoll oder notwendig, nüchtern zu erscheinen.
In diesem Fall bedeutet „nüchtern“: mindestens 8 Stunden nichts essen, Wasser ist erlaubt.
Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns bitte vor der Blutabnahme an – wir sagen Ihnen genau, ob Sie nüchtern kommen sollen oder nicht.
Nicht jede Laboruntersuchung ist eine Kassenleistung. Die Krankenkassen übernehmen vor allem Werte, die für Diagnose oder Behandlung notwendig sind. Zusätzliche Wunsch- oder Vorsorgewerte, die rein informativ sind, können privat zu bezahlen sein. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab, wenn Ihnen durch eine Behandlung oder Untersuchung Kosten entstehen.
Ein Großteil der Werte ist bereits am Nachmittag/Abend verfügbar. Einige komplexere Analysen (z. B. PSA oder Vitamin D) können bis zum nächsten Tag dauern. Vereinbaren Sie am besten direkt bei der Blutabnahme einen kurzen Folgetermin – oder lassen Sie sich von unseren Mitarbeitenden einen zeitnahen Rückruf eintragen.
Das hängt vom Medikament ab: Kurzzeitmedikamente (z. B. Antibiotika, Schmerzmittel, Magenschutz, Kortison, Schlafmittel) werden nach Abschluss der Therapie abgesetzt. Langzeitmedikamente (z. B. Antidepressiva, Blutverdünner, entzündungshemmende Präparate) werden individuell festgelegt. Dauermedikation (z. B. Blutdruckmittel, Cholesterinsenker, Schilddrüsenhormone, Antidiabetika, Gerinnungshemmer) ist oft langfristig sinnvoll. Änderungen nur nach ärztlicher Rücksprache.
Viele Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Einige Leistungen sind jedoch nicht erstattungsfähig und müssen privat gezahlt werden (z. B. Akupunktur, Neuraltherapie, Aufbauspritzen, Atteste, Reiseimpfungen, Schul- und andere Bescheinigungen). Eine genaue Übersicht erhalten Sie bei unserem Praxispersonal.
Vorsorgeuntersuchungen sind planbare, wiederkehrende Leistungen (ohne HZV alle 3 Jahre, mit HZV alle 2 Jahre). Sie finden überwiegend vormittags ab 07:30 Uhr in einem speziellen Untersuchungsraum statt, der täglich stark ausgelastet ist. In Einzelfällen sind auch Termine am Nachmittag möglich.
Ja, wir führen weiterhin Hausbesuche durch. Jeder Arzt übernimmt regelmäßig einmal pro Woche Hausbesuche (Dienstag bis Donnerstag). Bei Bedarf nehmen wir telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und entscheiden dann über das weitere Vorgehen. Auch unsere medizinischen Fachangestellten führen in bestimmten Fällen Hausbesuche durch.
Eine Überweisung gilt in der Regel für ein Quartal. Liegt Ihr Facharzttermin im Folgequartal, klären Sie dies bitte vorab mit der Zielpraxis. Eine neue Überweisung stellen wir bei Bedarf problemlos aus.
Eine medizinische Rehabilitation wird bewilligt, wenn sie medizinisch notwendig ist und eine realistische Aussicht besteht,
Gesundheit, Belastbarkeit oder Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder zu erhalten.
Typische Gründe sind z. B. Beschwerden und Funktionseinschränkungen nach Operationen oder nach schweren Erkrankungen,
aber auch orthopädische, kardiologische, neurologische oder psychosomatische Krankheitsbilder.
Ein häufiges Kriterium ist, dass ambulante Behandlungen – z. B. Physiotherapie, Medikamente oder andere Einzelmaßnahmen –
nicht ausreichend geholfen haben und eine intensivere, interdisziplinäre Therapie erforderlich ist.
Die Entscheidung trifft der zuständige Kostenträger (Renten- oder Krankenkasse) auf Basis der ärztlichen Begründung.
Eine Reha ist keine Kur und wird nicht allein auf Wunsch bewilligt.
Nein. Reha-Anträge stellen Sie selbst – bei der Rentenversicherung oder (als Rentner) bei Ihrer Krankenkasse. Wir unterstützen bei Bedarf durch das Ausfüllen medizinischer Unterlagen (z. B. Formulare S0050–S0052), nachdem der Antrag gestellt wurde. Sprechen Sie vorab mit Ihrem Arzt – das erleichtert den Ablauf.
Rettungsdienst – Tel.: 112 Giftnotruf München – Tel.: 089 19240
Polizei
Tel.: 110
Feuerwehr
Tel.: 112
Hilfetelefon für Frauen
Tel.: 116 016
Online-Beratung Telefon-Seelsorge
www.telefonseelsorge.de
KVB-Bereitschaftsdienst
Tel.: 116 117
Telefon-Seelsorge
Tel.: 116 123
Geburtshilfe InnKlinikum Altötting
Tel.: 08671 509-0
Medizinischer Bereitschaftsdienst
www.116117.de
Gut zu wissen:
Außerhalb unserer Praxiszeiten stehen Ihnen im Krankenhaus Altötting und im InnKlinikum Mühldorf die Bereitschaftspraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.